Vertragsbedingungen für unsere Dienstleistungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der polar-ocean GmbH, Industriestraße 47, 60327 Frankfurt am Main (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Diagnostik-, Kalibrierungs- und Wartungsdienstleistungen für Laborgeräte.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Durch Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular gibt der Auftraggeber ein unverbindliches Angebot auf Erbringung der gewählten Dienstleistung ab.
(3) Der Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Anbieters zustande, die in der Regel per E-Mail erfolgt.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der Auftragsbestätigung.
(2) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik unter Beachtung der einschlägigen Normen und Vorschriften.
(3) Für die Diagnostik und Kalibrierung verwendet der Anbieter rückverfolgbare Referenznormale gemäß DIN EN ISO/IEC 17025.
(1) Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(3) Fahrtkosten für Vor-Ort-Einsätze werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(1) Der Auftraggeber stellt dem Anbieter alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Bei Vor-Ort-Einsätzen gewährleistet der Auftraggeber dem Personal des Anbieters freien Zugang zu den zu prüfenden Geräten.
(3) Der Auftraggeber informiert den Anbieter über bekannte Mängel, Vorschäden oder besondere Umstände, die für die Leistungserbringung relevant sein könnten.
(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.
(2) Kann ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden, informiert der Anbieter den Auftraggeber unverzüglich und schlägt einen Ersatztermin vor.
(3) Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Leistungsfristen.
(1) Der Anbieter gewährleistet die fachgerechte Durchführung der beauftragten Dienstleistungen nach dem Stand der Technik.
(2) Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Anbieter das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine Minderung des Entgelts verlangen.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026